In dem 1922 gedrehten österreichischen Film geht es um die „voreheliche Aufklärung“, die anhand von fünf Leitsätzen als Voraussetzung einer glücklichen Ehe durchbuchstabiert wird: von der Pflicht zur Anzeige von Krankheiten bis hin zu Erläuterungen über die Geburt sowie Regeln der Kinderversorgung. Auch wenn der 2. Akt, der die Geschlechtskrankheiten thematisiert und zu Debatten über die Zeigbar- und Sittlichkeit des Films führte, in der Kopie des Bundesarchivs fehlt, ist dieser Film trotzdem ein besonderes Dokument der frühen „populär-wissenschaftlichen“ Aufklärungsfilme, das durch die Verwendung von zahlreichen (animierten) Zeichnungen, Modellen und Realaufnahmen sowie durch seine ausführlichen Textierungen Einblick gibt in Körper- und Moralvorstellungen der Zeit. – In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Filminstitut – DIF.
Kopie: Deutsches Filminsitut – DIF
Einführung: Anja Laukötter, Institut für Geschichte der Medizin, Berlin. Aktuelles Forschungsprojekt: Zur Wissenschafts-und Kulturgeschichte des medizinischen Films, 1895-1960
8. März 2010, Arsenal 2, Berlin, 19.00 Uhr